Immer wieder fragen sich Pflegeeltern, was sie im Rahmen ihrer Alltagsvollmachten nach § 1688 BGB eigentlich alles dürfen. Ohne dass Mutter, Vater oder Jugendamt zustimmen müssen. Das Gesetz spricht nur von „alltäglichen“ und „wesentlichen“ Entscheidungen.
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hallo ich bin eine pflegemama von zwillinge und jetzt möchte mir die Kindsmutter das sorgerecht übergeben
worauf sollen wir achten und wie gehe ich als pm mit dem um
benötige ich von der km schriftlich das sie das sorgerecht uns übergeben möchte und was sollte die km schreiben wenn sie es schriftlich mir aushändigt
unsere kleinen leben seit geburt bei uns und werden 5 jahre
danke im voraus grüße r.s.
Hallo, die sorgeberechtigte leibliche Mutter kann Ihnen das Sorgerecht freiwillig übertragen. Abe rnur mit Genehmigung des Familiengerichts, dass ist das Amtsgericht, das für den Wohnort des Kindes zuständig ist. Ist auch der leibliche Vater (mit) sorgeberechtigt, muss er zustimmen. Am Besten schreibt die leibliche Mutter Ihnen pesönlich (formlos) „ich will, dass Frau … die elterliche Sorge für die Kinder … und … ausübt. ich will ihr das Sorgerecht übertragen, die Kinde rleben schon seit … dort. Es geht ihnen dort gut“. Dann schicken Sie dieses Schreiben zusammen mit dem (formlosen) „Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge nach § 1630 BGB“ an das Gericht. Hilfreicht ist es, wenn Sie das Jugendamt möglichst vorher mit ins Boot holen. Das wird vom Gericht sowieso befragt.