Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

(Pflege-) Kinder, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben, wenn ihre (seelische) Entwicklung mehr als sechs Monate von der „Norm“ abweicht, Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Das können Supervisonskosten für die Pflegeeltern sein. Oder Kosten für eine Spieltherapie bei einer nicht bei der Krankenkasse zugelassenen Einrichtung. Oder eine Schulassistenz. Oder ein Entlastungswochenende. Der Katalog ist hier lang.

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