Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Das Jugendamt hatte vor zwei Jahren verlangt, dass der 17-jährige Pflegesohn, der seit seinem sechsten Lebensjahr dort lebte, die Familie umgehend verlässt. Sonst würde man die beiden jüngeren Pflegekinder (7 und 9), die dort seit ihrer Geburt lebten, herausnehmen. Begründung: Der Junge habe ein pornografisches Bild per Handy an minderjährige Mitschüler/innen seiner kleinen Schwester verschickt. Er sei eine Gefährdung für die beiden jüngeren Kinder. Der Junge kam zunächst bei Freunden, später in einer eigenen Wohnung unter.

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