1. Private Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung schützt Sie und Ihre Familie vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter aufgrund von Fahrlässigkeit. Teilen Sie Ihrem Versicherer mit, dass Sie ein Pflegekind nach § 33 SGB Vlll aufgenommen haben. Üblicherweise wird das Kind prämienfrei eingeschlossen oder ist ohnehin nach den Bedingungen mitversichert….
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