Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Das Pflegekind war vier Jahre alt und lebte seit vier Wochen in der Pflegefamilie. Bis dahin hatte der Junge im Haushalt der alleinerziehenden leiblichen Mutter zusammen mit drei älteren Geschwisterkindern gewohnt. Er hatte es schwer: Bindungsängste, Albträume, Unruhe und Schreckhaftigkeit.

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