Frage:
Kann mich der Vormund zwingen, das Kind irgendwohin zu bringen, damit Umgang stattfindet?
Antwort:
Nein. Pflegeeltern haben das Recht, ihre Mitwirkungshandlungen (Bringen oder Abholen des Kindes, Teilnahme am begleiteten Umgang, Anwesenheit bei Freizeitaktivitäten der leiblichen Eltern) einzustellen. Dann muss der Umgangsberechtigte entscheiden, ob er den Umgang dennoch oder verändert durchführt. Im Zweifel ist der Umgang dann nicht mehr durchführbar.
Die Vormünder vergessen immer, dass sie zwar den Umgang anordnen, nicht aber Pflegeeltern zu irgendwelchen Handlungen zwingen können. Das kann noch nicht einmal das Gericht. Muss der Umgang verändert werden, ist der Vormund – gerade aktuell – sehr auf die Mitwirkung der Pflegeeltern angewiesen. Da geht durch Druck und Anordnung gar nichts, da muss vertrauensvoll miteinander umgegangen und verhandelt werden.
Im Moment gibt es immer wieder Fälle, in denen Pflegeeltern die Kinder plötzlich sonst wo hinfahren sollen, weil es kaum noch offene Räume für begleiteten Umgang gibt. Das geht aber nur mit Ihrer Zustimmung.
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