Frage:
Muss ich den Vormund oder die Sachbearbeiterin vom Jugendamt hereinlassen?
Antwort:
Pflegeeltern sind verpflichtet, mit dem Vormund und dem Jugendamt offen, ehrlich und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Dazu gehört auch der persönliche Kontakt und die Möglichkeit von Vormund und Jugendamt, das Kind zu sehen und es zu besuchen.
Der Vormund ist sogar verpflichtet, regelmäßig – im Gesetz steht sogar monatlich – zu besuchen.
Das gilt in CORONA Zeiten nur eingeschränkt.
Ist das Pflegeverhältnis unauffällig und gab es in letzter Zeit nie Probleme, reicht es, wenn anstatt eines persönlichen Kontaktes telefoniert wird. Lässt sich die Mitarbeiter*in des Jugendamtes nicht darauf ein, kann ihr der Besuch verweigert werden.
Ist das Kind besonders bedürftig, gibt es viele Dinge zu regeln oder stehen entlastende Angebote (Familienhilfe, Kindergarten, Schule) nicht zur Verfügung, sollte man versuchen, die persönliche Besuche im eigenen Haushalt weitgehend zu beschränken und Alternativen zu entwickeln.
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