Frage:
Darf das Jugendamt anordnen, dass statt begleiteter Umgänge alle drei Wochen jetzt Telefonkontakte alle zwei Tage stattfinden?
Antwort:
Nein. Da müssen Sie zustimmen. Alle Umgangsregelungen, die in irgendeiner Form Ihre Mitwirkung erfordern (Telefon zur Verfügung stellen, das Kind anhalten, zu telefonieren, den Termin überwachen) gehen nur mit Ihrer Zustimmung. Da geht nichts mit Anordnung. Sie sind aber zu einer sachlichen und kindeswohlorientierten Zusammenarbeit verpflichtet. Die CORONA Krise fordert uns alle. Daher hilft es nicht, wenn sie „die Gunst der Stunde nutzen“ und sich jeder Veränderung verweigern.
Kreative Lösungen sind gefragt. Die einfache Formel, statt persönlichen Kontakt, mehr Telefongespräche klingt gut, ist aber nicht in jedem Fall die beste Lösung. Telefongespräche sind etwas ganz anderes als begleitete Umgänge in attraktiven Räumen. Es kommt auf den Einzelfall an. Grundsätzlich sind Sie aber verpflichtet, kreativ und wohlwollend an Ersatzlösungen mitzuwirken.


Meinem Freund seine Tochter lebt bei einer Pflege Rentnerin. bei einem letzten Treffen kam es kurzzeitig zu einer lauten Auseinandersetzung mit Entschuldigung anschließend des Vaters. ohne das Wissen des Vaters hat das Jugendamt beschlossen dass beim Videotelefonat zwischen Vater und Tochter nun die Pflege Rentnerin mit dabei sitzen soll. für Vater und Tochter bedeutet das ab sofort dass diese sich nicht mehr ordentlich und offen unterhalten können. für beide ist es nun ein schwieriges Videotelefonat oder generell ein Telefonat. unangenehm für beide auch wenn die Tochter ist vor der Oma nicht zugeben will. ist das ein rechtsmäßiger Weg den das Jugendamt und die Pflegemutter oder Oma da gehen?