Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

FRAGE:

Kann ich wegen CORONA den Umgang mit dem leiblichen Vater, der aus der Schweiz anreist und unser Pflegekind (10) normalerweise den ganzen Samstag sieht, verweigern?

ANTWORT:

Ja. Derzeit gibt es ein Kontaktverbot. Sämtliche sozialen Berührungen sind auf null gefahren. Jede/r soll sich möglichst nur im engen familiären Rahmen aufhalten. Da kann einem Kind nicht zugemutet werden, sich den ganzen Tag irgendwo draußen mit seinem leiblichen Vater zu beschäftigen, der von weit her anreist und dessen sozialen Kontakte unbekannt sind. Etwas anderes kann nur gelten, wenn der Umgang „zwingend notwendig” ist. Das ist eigentlich nur in der Endphase einer ernsthaften Rückführung vorstellbar. In allen anderen Fällen müssen Umgänge eine längere Auszeit ertragen. Sie können ja Telefon- oder Mailkontakte vorschlagen oder bestehende ausweiten.