Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

FRAGE:

Wir treffen uns jeden Monat mit einer Psychologin in einem vom Jugendamt organisierten Gesprächskreis. Der fällt jetzt aus. Wenn ich die Psychologin jetzt anrufe, muss ich das dann selbst bezahlen?

ANTWORT:

Das kann man nicht allgemein sagen. Grundsätzlich ist nur der Gesprächskreis selbst „kostenlos“. Das Gespräch mit der Psychologin rechnet diese dann direkt mit Ihnen ab, unabhängig vom Jugendamt. Viele Jugendämter akzeptieren aber eine telefonische Beratung statt des Gesprächskreises. Das würde ich erfragen. Wichtig ist, dass Sie unbedingt vorher klären, wer das Gespräch bezahlt.