Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

FRAGE:

Unsere Pflegetochter will sich mit ihrer Freundin verabreden. Muss ich wegen der CORONA Beschränkungen dazu den Vormund um Erlaubnis bitten?

ANTWORT:

Nein. Es handelt sich dabei um eine Alltagsentscheidung. Die können Sie treffen, ohne jemanden zu fragen. Wichtig ist nur, dass Sie alle öffentlichen Vorgaben und Kontaktverbote einhalten. Der Vormund kann aber ein solches Treffen verbieten – wenn er davon weiß. Nur dann, wenn eine Verbleibensanordnung in Kraft ist, darf er nicht in Alltagsentscheidungen hineinregieren.