FRAGE:
Unser (Pflege-) Kind will unbedingt beim Umgang mit den leiblichen Eltern eine Maske tragen. Können die leiblichen Eltern verlangen, dass diese abgenommen wird?
ANTWORT:
Das lässt sich rechtlich nicht beantworten. Theoretisch können Sie das im Rahmen Ihrer Alltagsvollmacht entscheiden. Die Sorgeberechtigten können Sie aber überstimmen, außer, das Kind befindet sich unter dem Schutz einer Verbleibensanordnung bei Ihnen. Dann sind Sie alleinzuständig für alle alltäglichen Sorgerechtsfragen, zu denen auch die Frage gehört, wann das Kind eine Maske tragen darf/muss. Das hilft Ihnen in der konkreten Situation aber nicht weiter. Das müssen Sie „vernünftig“, vielleicht mit Hilfe der Fachleute vom Jugendamt oder der beteiligten freien Träger klären.
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