Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

FRAGE:

Muss beim Umgang das allgemeine Abstandsgebot von 1,5 oder 2 Metern eingehalten werden?

ANTWORT:

Nein. Jedenfalls nicht zwischen Kind und den umgangsberechtigten Personen. Das geht ja auch gar nicht. In diesen Fällen gilt das Abstandsgebot nicht. Alle Beteiligten sind aber verpflichtet, die CORONA Bestimmungen auch in Umgangssituationen weitgehend zu befolgen. Andere Beteiligte, wie Mitarbeiter vom Jugendamt oder freien Trägern sollten daher möglichst keinen Körperkontakt zum Kind herstellen. Auch sollte für ausreichende Desinfektion und regelmäßiges Lüften gesorgt werden.