FRAGE:
Wir haben den Umgang abgesagt, weil die leibliche Mutter von Husten und Fieber berichtet hat. Jetzt droht sie damit, einen Zwangsgeldantrag zu stellen.
ANTWORT:
Grundsätzlich gelten gerichtliche Umgangsregelungen trotz CORONA unverändert weiter. Wer dagegen verstößt oder die Umsetzung vereitelt, kann mit einem Zwangsgeld belegt werden. Das gilt aber nicht, wenn die Absage „unverschuldet“ ist. Das hängt vom Einzelfall ab. In CORONA Zeiten gelten da eigene Maßstäbe. Ich meine, die Absage wegen CORONA Symptomen bei einem Umgangsbeteiligten ist auf jeden Fall unverschuldet, also nachvollziehbar und führt keinesfalls zu einem Zwangsgeld.
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