Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

FRAGE:

Die leiblichen Eltern kommen alle 3 Monate und verbringen mit unserem Pflegesohn (16) das Wochenende in einem Ferienhaus in der Nähe. Ist das in CORONA Zeiten erlaubt?

ANTWORT:

Trotz CORONA gelten die Umgangsregelungen wie bisher weiter. Sie sind nur zu modifizieren. Es wäre hier also sicherzustellen, dass die leiblichen Eltern die öffentlichen rechtlichen Vorgaben (Abstandsgebot, Maskenpflicht, Erlaubnis zur Nutzung der FEWO) einhalten, das Kind nicht ungeregelt mit anderen Personen in Kontakt kommt, die leiblichen Eltern selbst symptomfrei sind und die Wünsche und Bedürfnisse des Kindes berücksichtigt werden. Ist das alles erfüllt, besteht soweit kein Grund, den Umgang „wegen CORONA“ abzusagen.