Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

FRAGE:

Die leiblichen Eltern haben das volle Sorgerecht für unsere beiden Pflegekinder. Eine Vollmacht haben wir nicht. Jetzt fangen die leiblichen Eltern an, in unseren Alltag hineinzureden. Die Kinder sollen die Haare kurz schneiden, dürfen nicht an der Nachmittags-AG in der Schule teilnehmen oder dürfen nicht mit uns zu unserem Wohnwagen in Holland reisen. Wir haben das Gefühl, die wollen uns nur schikanieren. Können wir uns dagegen wehren?

ANTWORT:

Grundsätzlich haben Pflegeeltern über § 1688 BGB die sogenannte Alltagsvollmacht. Alle alltäglichen Entscheidungen können selbstständig und ohne Abstimmung mit den Sorgeberechtigten getroffen werden. Dazu gehören Fragen der Haarlänge, der Nachmittags-AG und auch die Frage des (normalen) Auslandsbesuchs. Diese können aber Entscheidungen an sich reißen. Dann entscheiden die Sorgeberechtigten. Die Pflegeeltern müssen die Alltagsentscheidung befolgen. Das steht leider so im Gesetz. Diese Möglichkeit der sorgeberechtigten leiblichen Eltern ist nur ausgeschlossen, wenn es eine Verbleibensanordnung gibt. Reizen die sorgeberechtigten Eltern ihre Alltagssorgemacht zu stark aus und leidet darunter das Kind und/oder die Pflegefamilie, kann das Familiengericht das Recht für einzelne Fragen oder gleich das ganze Sorgerecht auf die Pflegeeltern übertragen.

Diese Möglichkeit würde ich dann auch nutzen. Sorgeberechtigte leibliche Eltern, die das Leben ihres Kindes in einer anderen Familie nicht akzeptieren können, können einem das Leben zur Hölle machen. Das ist aus Kindeswohlgründen keinesfalls zu akzeptieren und darf auch, nach dem Willen des Gesetzgebers nicht sein.