Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

FRAGE:

Nach CORONA haben sich jetzt diverse Leute bei uns angemeldet: Der Vormund der Mutter, der Vormund des Vaters, die Dame vom Jugendamt, der freie Träger, der uns betreut und ein Verfahrensbeistand vom Gericht. Die leibliche Mutter hat auf mehr Umgang geklagt. Müssen wir die alle reinlassen?

ANTWORT:

Grundsätzlich ja. Aber Sie können durchsetzen, dass Sie, das Kind und Ihre Familie nicht unverhältnismäßig beansprucht werden. Vom Verfahrensbeistand können Sie verlangen, dass nicht er das Kind, sondern sie ihn besuchen. Die Vormünder können Sie auffordern, sich abzustimmen. Vielleicht reicht es, wenn nur einer von beiden kommt. Noch besser wäre es, wenn gar keiner kommt, sondern sich alle mit der Dame vom Jugendamt abstimmen. Lässt sich keiner auf Ihre Argumente ein und alle verlangen freien Zutritt zu Ihrem Haus, können Sie den Besuch verweigern. Maßstab ist das Wohl des Kindes und Ihrer Familie. Darauf ist Rücksicht zu nehmen, das darf nicht durch die (legitimen) Interessen anderer ganz unter den Tisch fallen. Wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass Sie und Ihre Bedürfnisse gleich berechtigt neben den Bedürfnissen der Beteiligten auf Hausbesuche stehen. Das wird leider von vielen fachlich Beteiligten nicht anerkannt.