Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Muss ich dem Vormund das Zeugnis aushändigen?

Antwort:

Der Vormund ist der gesetzliche Vertreter des Kindes. Er kann jederzeit direkt Auskunft von allen Stellen (Schule, Kindergarten, Kinderarzt) einholen. Er kann sich auch von der Schule das Zeugnis geben lassen. Sie sind als Pflegeeltern zur Auskunft ebenfalls verpflichtet. Fragt der Vormund, wie es dem Kind geht, welche Noten er im Zeugnis hat oder zu welchem Arzt er geht, müssen Sie vollständig und wahrheitsgemäß Auskunft erteilen. Sie sind aber nicht verpflichtet, Unterlagen auszuhändigen, die sich der Vormund auch selbst besorgen kann. Das gilt auch für das Zeugnis. Hier ist der Vormund verpflichtet, sich selbst um eine Kopie zu bemühen. Etwas anderes gilt, wenn der Vormund, warum auch immer, das Original des Zeugnisses benötigt oder sich die Schule weigert, eine weitere Kopie zu erstellen. Dann sind Sie verpflichtet, dass bei Ihnen befindliche Exemplar als Kopie herauszugeben. Erfahrungsgemäß lohnt der Streit um die Zeugniskopie nicht. Das versaut nur die Stimmung. Wenn keine guten Gründe dagegensprechen, empfehle ich die kooperative Zusammenarbeit und Herausgabe der Kopie. Der Vormund bekommt es irgendwann sowieso zu sehen.