Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Neulich im Amtsgericht.

Die kleine 11-jährige Svenja war vor über einem Jahr aus der Pflegefamilie herausgenommen worden. Der Pflegevater war von der 16-jährigen Pflegeschwester, die die Familie verlassen hatte, beschuldigt worden, sie sexuell bedrängt zu haben. Die Pflegeeltern hatten sich anschließend getrennt, das Strafverfahren läuft. Jetzt ging es um die Frage, ob Svenja zurück zu ihrer (sozialen) Mutter kann. Svenja wollte unbedingt. Die Verfahrensbeiständin war unbedingt dafür. Die Gutachterin traf eine deutliche Aussage: Sofort zurück. Es bestehe eine feste Bindung, die Pflegemutter sei die Mutter für das Kind, andere Bezugspersonen gäbe es nicht. Das Jugendamt war indes dagegen. Das Kind habe sich in der Wohngruppe inzwischen gut eingelebt, dort auch schon Freunde gefunden. Eine Rückkehr lehne man ab, man vertraue der Pflegemutter nicht. Diese könne sich von sexuell übergriffigen Männern nicht abgrenzen.

Daraufhin fragte die Verfahrensbeiständin: Die Pflegemutter sei aber ja nun einmal die Mutter für das Kind. Wie wolle man ihr denn erklären, dass sie dauerhaft von ihrer Mutter getrennt werden. Antwort des Jugendamtes: Das habe man öfters. Man müsste jetzt die (soziale) Mutter ausschleichen. Schließlich gäbe es keine Garantie auf den Erhalt sozialer Eltern. Damit müsse das Kind leben. Das würde aber durch das multiprofessionelle Setting der Wohngruppe gut aufgefangen werden. Glücklicherweise hörte der Richter nicht auf das Jugendamt. „Das Kind solle sofort zurück zur Pflegemutter. Ein Ausschleichen der einzigen Mutter, die das Kind hat, aus dessen Leben sei unmenschlich“. Richtig.