Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Neulich im Amtsgericht.

Die Pflegeeltern waren Vormund. Das Kind sollte für 3 Monate in eine Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dafür sollte das Kind in Obhut genommen werden, die Vormundschaft sollte für diesen Zeitraum ruhend gestellt werden. Das Familiengericht lud zur Anhörung. Das Jugendamt wies darauf hin, dass der Aufenthalt in der Psychiatrie notwendig sei. Dort könne es auch die Schule besuchen und werde gut betreut. Die Pflegeeltern wiesen darauf hin, dass man damit ja auch einverstanden sei. Man wolle jedoch keinesfalls die Vormundschaft verlieren. Es spräche doch nichts dagegen, dass man auch in einer solchen Krisensituation für das Kind zuständig sei. Das Jugendamt aber verlangte unbedingt die Aufhebung der Vormundschaft. Man könne nicht ordentlich mit dem Kind arbeiten, wenn die Pflegeeltern weiterhin die Vormundschaft hätten. Da habe man schon oft Ärger gehabt. Dann würde verlangt, dass eine ortsnahe Einrichtung gesucht werde oder die Pflegeeltern können das Kind nicht loslassen, wenn es nach der Psychiatrie nicht zurückkehren könne in die Pflegefamilie. Da brauche man als Jugendamt freie Hand.

Das Familiengericht wies den Antrag ab. Die Vormundschaft sei nicht nur für die Sonnenseiten des Lebens da. Auch in Krisen müsse man den Pflegeeltern als soziale Eltern zutrauen, kindgerechte Entscheidungen zu treffen. Man könne nicht davon ausgehen, diese würde das Kind nicht gehen lassen, wenn dieses ärztlich oder therapeutisch angezeigt sei. Man müsse in der konkreten Situation schauen, was zu tun sei. Aber die Vormundschaft zu entziehen, damit das Jugendamt freie Bahn habe, mache das Gericht nicht mit.