Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Wir sind umgezogen. Bisher ist aber immer noch unser altes Jugendamt zuständig. Jetzt wollen wir einen Verbleibensantrag stellen. Beim alten, oder beim neuen Jugendamt?

Antwort:

Über den Verbleibensantrag entscheidet das Amtsgericht. Dessen Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Kinder. Als ist das für Sie zuständige Amtsgericht der richtige Ansprechpartner. Dort wird dann das zuständige Jugendamt beteiligt. Welches auch immer das ist. Oft laden die Gerichte das örtlich zuständige Jugendamt zusätzlich. Was ja auch Sinn macht.