Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Die leiblichen Eltern wollen ihr Kind zurück?

Eigentlich ist der genaue Inhalt des Verfahrens egal. Es ging wieder einmal um ein seit vielen Jahren glücklich in der Pflegefamilie lebendes Kind. Die leiblichen Eltern hatten sich inzwischen ganz gut gefestigt, nun wollten sie ihr Kind zurück. Das Jugendamt war dagegen, schlug aber mehr Umgang vor. „Damit das Kind eine Bindung entwickeln könne. Das sei gerade in der späteren Pubertät so wichtig“. Die Verfahrensbeiständin versuchte zu vermitteln. „Wichtig sei, dass die Pflegeeltern und die leiblichen Eltern sich austauschen und gegenseitig informieren. So können die leiblichen Eltern Anteil am Leben ihrer Tochter nehmen und ihr so viel Herkunft wie möglich geben. Das sei so wichtig für das Kind“. Naja. Zusammenfassend referierte dann der Richter, man hätte es aufnehmen können: „Dem Kind geht es in der Pflegefamilie gut. Dort hat es seine Eltern gefunden. Dennoch muss geprüft werden, ob es zurückführt werden kann. Es sind nun einmal die leiblichen Eltern. Damit müssen Pflegeeltern immer rechnen. Es sei unprofessionell, zu dem Kind zu starke Bindungen aufzubauen. Wenn das Kind dann zurück geht sei es besonders traurig, wenn die Pflegeeltern es nicht vorher ausreichend auf Abstand gehalten haben“. Oh je. Oh je. Ganz olle Kamellen. Auf die Frage, wieso das Kind denn überhaupt die Pflegeeltern verlassen sollte zuckte der Richter nur mit den Schultern, nahm die Brille ab und sagte seufzend: „Es sind ja nun einmal die leiblichen Eltern. Da gehört ein Kind halt hin“.