Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Wir sind Pflegeeltern. Wir wollen, dass die leibliche Mutter während des Umgangs das wenige Monate alte Kind nicht küsst und dass alle Beteiligten (wir, leibliche Eltern, Begleitperson vom Jugendamt)), drinnen und draußen, eine Maske tragen. Wenigstens. Denn den Sicherheitsanstand von zwei Metern können wir nicht einhalten.  Das Jugendamt sagt, die leibliche Mutter habe das Recht ihr Kind zu küssen und es ohne Maske zu sehen.

Antwort:

Grundsätzlich gelten beim Umgang dieselben Regelugen, wie auch sonst im Alltag. Personen, die nicht zu einem gemeinsamen Haushalt gehören, sollten sich nur mit ausreichend Abstand und/oder Maske begegnen. Körper-kontakt ist zu vermeiden, die allgemeinen Hygienereglungen sind zu beachten, Niesen bitte nur in die Armbeuge. Das gilt auch für die leibliche Mutter. Ihr Kind lebt in einem anderen Haushalt, also gelten die allgemeinen Regeln. Allein die Tatsache, dass leibliche Mutter und Kind „dasselbe Blut“ haben, hebt die Corona-Beschränkungen nicht auf und schafft auch keine Corona Light-Regeln. Daher gilt auch hier: Abstand halten, Maske tragen, möglichst nicht küssen. Natürlich ist die Situation eine besondere. Die Stimmung ist in der Regel angespannt, leibliche Eltern und Jugendamt gehen (ideologisch) von einer Sonderbeziehung (mit Corona-Sonder-rechten) zwischen leiblichen Eltern und Kind aus, alle Beteiligten wollen Friede, Freude, Eierkuchen. Damit muss man umgehen. So kann an sich vielleicht auf nur einen Begrüßungskuss am Anfang durch ein Elternteil oder auf regelmäßige COVID-19 Testungen verständigen. Das Tragen einer Maske und die weitgehende Einhaltung der üblichen Regeln (Abstand, Hygiene) sollten aber auch hier selbstverständlich sein. Schließlich soll sich niemand infizieren. Das ist entscheidend. Auf den Kuss und die Umarmung kann man auch mal eine Weile verzichten. Immerhin findet Umgang statt. Was aktuell auch nicht so selbstverständlich ist.