Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Bei uns läuft ein Gerichtsverfahren. Es wird gerade ein Gutachten eingeholt. Bis das vorliegt, findet Umgang mit den leiblichen Eltern jede Woche statt. 2 Stunden in meiner Begleitung (als Pflegemutter). Viel zu häufig, auf jeden Fall. Aber egal. Wir haben vereinbart, dass in den Herbstferien 1x der Umgang ausfällt, weil wir in den Urlaub fahren wollen. Das Ferienhaus in Frankreich, gleich hinter der Grenze, keine 30 Kilometer von hier ist gebucht. Jetzt sagt das Jugendamt, wir dürfen nicht fahren, weil Frankreich ein Corona Risikogebiet sei. Außerdem müssten wir nach der einen Woche in Quarantäne, dadurch fiele dann wahrscheinlich noch ein Umgang aus. Das gehe nicht. Dürfen die das?

 

Antwort:

Die Gerichte sind sich uneins, ob eine Reise in ein Corona-Risikogebiet eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung ist, über die nur der Sorgeberechtigte (Vormund oder leibliche Eltern) entscheiden darf. Ich würde mal sagen in Ihrem Fall ist die Reise eine Alltagsangelegenheit. Sie fahren nur eine Woche weg, leben sowieso im französischen Grenzgebiet und das Ferienhaus liegt ganz in der Nähe Ihrer Wohnung. Aber sicher ist das nicht. Schöner wäre es, wenn Vormund oder sorgeberechtigte Eltern der Reise zustimmen würden. Vielleicht können Sie ja einen Weg finden um zu garantieren, dass der Umgang nur 1x ausfällt. Durch rechtzeitige Testung oder frühere Rückkehr. Ansonsten müssen Sie die aktuellen Corona-Regelungen für Reisen in Risikogebiete bei der Abreise nicht zwingend berücksichtigen. Die können sich jederzeit wieder ändern. Tritt tatsächlich der Fall ein, dass durch Quarantäne oder das Warten auf Testergebnisse ein weiterer Umgang ausfällt, ist das Pech und hinzunehmen. Die Beteiligten müssen anerkennen, dass Urlaub der Pflegefamilie wichtig, nötig und selbstverständlich ist. Gerade in der aktuellen, stressigen Begutachtungszeit. Man kann nicht immer nur von den Pflegeeltern fordern das Kind sonst wo hinzubringen, zu warten, sich bereit zu halten, leibliche Eltern anzuleiten usw. usw. usw. Man muss auch das Wohl, das Wehe und die Würde der sozialen Familie akzeptieren. Dazu gehört auch die Hinnahme von Misslichkeiten durch Urlaub. Bei leiblichen Familien würde das Jugendamt eine solche Aussage sicher nie machen.