Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Kritik.

 

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des BGB vorgestellt. Danach soll eine Verbleibensanordnung für Pflegekinder auch „auf Dauer“ ergehen können. Damit sollen Pflegekinder mehr Sicherheit in ihren Lebensmittelpunkt bei den sozialen Eltern erhalten. Eine grundsätzliche gute Idee, die Pflegeelternverbände schon seit Jahren fordern. Die jetzt vorgestellte Umsetzung dieser Forderung ist jedoch so ganz und gar nicht gelungen. Der „Dauerverbleib“ soll nämlich nur angeordnet werden, wenn ein sachverständiger feststellt, dass es völlig klar ist, dass die leiblichen Eltern nie wieder erziehungsfähig werden können. Was natürlich kein Sachverständiger tun wird. Irgendeine „Chance“ oder Hoffnung wird es im familiengerichtlichen System immer geben. Die normale Verbleibensanordnung soll gleichzeitig erleichtert beendet werden können. Jederzeit auf Antrag der leiblichen Eltern.

 

Oh je. Oh je. Das führt dazu, dass in Zukunft ALLE Verbleibensanordnungen als „vorübergehend“ betrachtet werden. Eine rechtlicher Lage, die zwar unsicher war und ist, aber nicht selten eben doch „dauerhaft“ hielt, wird dadurch massiv zu Lasten der Pflegekinder in Gefahr gebracht. Wird der Gesetzentwurf Realität werden leibliche Eltern, Jugendämter, Familienrichter und alle sonstigen Beteiligten noch mehr als bisher schon vom „vorübergehenden Charakter“ der Dauerpflege und davon fabulieren, dass das oberste Ziel jeder Inpflegenahme die baldige Rückkehr zu den Wurzeln, sprich zu der „Herkunftsfamilie“ ist.

 

Auch wenn es eine solche „Familie“ nie gab und nie geben wird. Das haben wir eigentlich nicht gewollt. Wichtig ist die Akzeptanz und Anerkennung des kindlichen Bedürfnisses nach Sicherheit und Kontinuität. Etwas, was die allermeisten Pflegekinder erst in der Pflegefamilie lernen und erleben. Dieses durch noch mehr Streben nach „Zurück zu den Wurzeln“ zu verwässern und zu negieren ist kindeswohlschädlich