Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Wir sind beide über 60. Seit über sechs Jahren lebt unser Enkelkind als Pflegekind bei uns. Die Mutter hat jeden Samstag sechs Stunden Umgang ohne Begleitung. Sie holt das Kind selbst bei uns ab. Der Vater hat zusätzlich alle zwei Wochen für 2,5 Stunden Umgang begleitet im Jugendamt. Mein Mann ist Asthmatiker, ich arbeite auf 450 EUR Basis in einem Altersheim. Unser Wunsch, die Umgänge wegen CORONA zu reduzieren oder nur noch draußen durchzuführen, wurde abgelehnt. Was können wir tun?

Antwort:

Es ist immer wieder erschreckend zu lesen, was (Pflege-) Kindern und Pflegeeltern angetan wird. Jede Woche Umgang, Abholung im Haus der Pflegeeltern, keinerlei Begleitung durch das Jugendamt. Das geht gar nicht. Grundsätzlich darf Umgang NIEMALS im Haushalt der Pflegeeltern oder im Haushalt der leiblichen Eltern stattfinden. Auch nicht zur Abholung oder zum Zurückbringen. Immer nur auf neutralem Boden. Dann ist der Umgang jede Woche viel zu viel. Das Kind kommt ja gar nicht zur Ruhe. Schließlich ist es Aufgabe des Jugendamtes, Sie hier zu begleiten und zu unterstützen. Sie das alles alleine machen zu lassen, ist mindestens unfair. Veränderungen wegen CORONA sind bei Ihnen in jedem Fall angezeigt. Wenn Jugendamt und leibliche Eltern sich hier auf kein Gespräch einlassen, empfehle ich einen Antrag auf Umgangsänderung beim Familiengericht zu stellen. Das dürfen Sie als Pflegeeltern auch dann, wenn Sie keine Vormundschaft haben. Schreiben Sie, welches erhebliche Risiko ein CORONA Fall in Ihrem Haushalt bedeuten würde und dass es hier nur um zeitlich befristete Anpassungen geht. Dafür wird jede/r Familienrichter/in Verständnis haben.