Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

 

Es ist mal wieder soweit: Kinderrechte sollen ins Grundgesetz. Das versuchen die Politiker nun schon seit Jahren. Jetzt liegt ein neuer „Kompromiss“ auf dem Tisch: Das Wohl des Kindes ist bei allen staatlichen Entscheidungen „angemessen“ zu berücksichtigen.  Die SPD freut sich, der CDU/CSU diesen Kompromiss abgeluchst zu haben, GRÜNE und LINKE sind dagegen. Schauen wir mal. Das Hauptproblem ist ideologisch. Die konservativen Politiker wollen das Recht der Eltern, selbst zu entscheiden, wie und mit welchen Mitteln sie ihre Kinder „erziehen“, bloß nicht antasten, die „linken“ Kräfte wollen mehr Staatseinfluss auf das Kindeswohl. In der UN-Kinderrechtskonvention steht, dass das Kindeswohl bei allen staatlichen Entscheidungen „vorrangig“ zu berücksichtigen ist. Die UN-Kinderrechtskonvention ist unmittelbares geltendes Recht. Zumindest auf dieses Ziel bei der Frage, ob und wie das Kindeswohl bei staatlichen Entscheidungen zu berücksichtigen ist, sollte man sich doch wohl einigen können? Denn letztlich muss Prüfungsmaßstab stets das Kindeswohl selbst sein. Nicht die Frage, ob die Eltern so einigermaßen alles richtig machen. Also nicht soweit in ihrer „elterlichen Freiheit“ gehen, dass sie das Kindeswohl beschädigen. Denn das dürfen sie selbst nach Ansicht der CDU/CSU nicht. Darum bitte ich alle: Übernehmt den Kinderschutz aus der UN-Kinderrechtskonvention bitte auch (und endlich) in das Grundgesetz. Die Vorgaben der Konvention gelten doch sowieso schon.