Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Neulich im Amtsgericht.

Die 14jährige Hella wurde aus der Pflegefamilie herausgenommen. Vor 1,5 Jahren. Seitdem untersuchte die Gutachterin. Schließlich das Ergebnis: Das Kind muss sofort zurück. Die Pflegemutter sei ihre Mutter, ihre Familie. Sie wolle zurück, dort gehe es ihr gut. Die Amtsvormünderin war dagegen. Vor Gericht kam es dann aber doch zu einer Einigung. Die Vormünderin stimmt der Rückführung zu, die Pflegemutter nahm den Verbleibensantrag zurück. Alle sollten vertrauensvoll zusammenarbeiten, regelmäßige Gespräche wurden vereinbart. Schon sechs Wochen später wurde Hella wieder in Obhut genommen. Sie sei in der Schule unordentlich gekleidet, sie würde kaum lachen, der Familienhelferin habe sie gesagt, sie sei unglücklich. Neuer Verbleibensantrag. Neue Gerichtsverhandlung. Der Anwalt der Pflegemutter war sauer. Man habe damals den Verbleibensantrag zurückgenommen, weil man der Amtsvormünderin vertraut habe. Diese habe die Pflegemutter nie auf ihre Bedenken und auf das was Hella erzähle, angesprochen. Die Herausnahme sei völlig überraschend gekommen. Sie dürfe zudem nicht einfach das Kind mitnehmen. Das ginge nur bei Gefahr im Verzug, nicht aber als allgemeines Herausnahmerecht des Jugendamtes. Und eine Kindeswohlgefährdung habe ja wohl nicht bestanden. Die Vormünderin blieb bei ihre Meinung. Jetzt könne das Kind endlich wieder lachen. Es sei glücklich in der Einrichtung, in der es jetzt lebe. Eine erneute Rückführung in den Haushalt der Pflegemutter sei ausgeschlossen. Das Gericht eierte rum. Dem Kind gehe es doch wohl ganz gut aktuell, die Herausnahme durch die Vormünderin sei sicher nicht optimal gelaufen, aber nun sei es ja nun einmal so. Usw. Usw. Letztlich gab die Pflegefamilie auf. Sie mochten ihrer Tochter den Kampf gegen das Jugendamt und die Vormünderin nicht weiter zumuten. Es wurde noch ein Abschiedsgespräch vereinbart, das wars. Es flossen viele Tränen. Bei der Pflegemutter.