Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

 Das Familiengericht hat uns vor ca. sechs Wochen als Pflegeeltern verpflichtet, mit Jugendamt und leiblichen Eltern zusammen eine außergerichtliche Lösung im Umgangsstreit zu finden. Seitdem ist nichts passiert. Müssen wir uns jetzt melden und versuchen, mit Jugendamt und leiblichen Eltern einen Termin zu finden?

Antwort:

Nein. Das ist Aufgabe des Jugendamtes. Sie sind als Pflegeeltern im Rahmen eines Umgangsstreits lediglich beteiligt. Solange sie (freiwillig) mitwirken und das Kind zum Umgangsort bringen, es wieder abholen, das Kind beim Umgang begleiten oder sonst sich irgendwie an der Umsetzung einer Umgangsregelung beteiligen, ist alles gut. Weigern Sie sich mitzuwirken, können Sie nicht gezwungen werden. In jedem Fall ist es wichtig, dass der Kontakt und die Kommunikation unter den Beteiligten, vor allem zwischen Pflegeeltern und leibliche Eltern, immer über das Jugendamt läuft. Nur so kann die Fachlichkeit und Neutralität gesichert sein. Absprachen, direkte Gespräche oder Vereinbarungen (nur) zwischen Pflegeeltern und leiblichen Eltern führen immer zu Konflikten und Irritationen. Das soll vermieden werden. Darum müssen Sie gar nichts machen. Außer bei Gelegenheit höflich beim Jugendamt nachfragen, was denn nun ist.