Frage:
Wir wollen mit unseren beiden Pflegekindern über Ostern nach Mallorca fliegen. Das darf man ja jetzt. Der Vormund verbietet uns das. Darf er das?
Antwort:
Es gibt zwei Gründe, warum das Reiseverbot des Vormunds rechtmäßig ist. Sie dürfen als Pflegeeltern „nur“ Alltagsentscheidungen selbständig treffen. Dazu gehören auch „normale“ Urlaubsreisen. Ein Flug nach Mallorca ist jedoch aktuell in CORONA Zeiten nicht „normal“ und nicht „alltäglich“. Das Ansteckungsrisiko ist hoch, die Kinder werden durch Testung, eventuelle Quarantäne im Hotel auf Mallorca und die vielen Kontrollen bei der Ein- und Ausreise stark belastet, die Gefahr gesundheitlicher Belastungen ist hoch. Daher darf der Vormund diese nicht alltägliche Entscheidung treffen und die Reise verbieten. Nach CORONA sieht die Sache dann ganz anders aus. Daneben stehen Sie als Pflegeeltern in einer besonderen Verpflichtung dem Wohl und Wehe des Kindes gegenüber. Unnötige Gefahren, gesellschaftlich äußerst fragwürdige Aktivitäten und Belastungen durch kritische Diskussionen von Freunden, Nachbarn und Verwandte müssen Sie besonders beachten und vermeiden. In einer Zeit, wo man nur sehr eingeschränkt eigene Verwandte besuchen darf und das Reisen innerhalb der eigenen Landesgrenzen äußerst beschränkt ist, kann man mit den Pflegekindern nicht nach Mallorca fliegen. Das geht irgendwie gar nicht.
Die Stellungnahme der Rechtsanwälte habe ich mit Verwunderung gelesen. M.E. ist die Begründung “abenteuerlich”. Man könnte schon fast unter dem Eid “Schaden vom Staat abwenden” anordnen. Liebe Pflegeeltern, lassen Sie sich nicht beirren, einschüchtern und ins private Leben reinreden. Dazu haben die Vermünder kein Recht. Vielmehr sind solche Versuche als Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung einzustufen. Corona gehört seit 1 1/2 Jahren zum Alltag ihres Lebens und dem Alltag des Pflegekind es. Und wird solange Sie leben zu ihrem Alltag gehören. Sie treffen bereits seit 1 1/2 Jahren jeden Tag alltägliche Entscheidungen und berücksichtigen jeden Tag den aktuellen Stand der Corona Inzidenzwerte. Und das werden Sie aller Erkenntnis nach bis Ende Ihres Lebens tun müssen, auf jeden Fall, bis ihr Kind 18 Jahre alt ist. Rechtlich gesehen haben genau Sie die Pflicht und das Recht, Alltagsentscheidingen zu treffen. Zum Alltag gehört definitiv auch Ihr Urlaub!!!. Ich rate Ihnen, bei solchen Eingriffen in Ihr Privatleben /Ihre Privatsphäre, die wie schon geschrieben, die Befügnisse des Vormund eindeutig überschreiten, sich sofort mit einem guten Anwalt zur Wehr zu setzen. Viele Grüße, Marius Stiller (Pflegevater)