Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Wir wollen mit unseren beiden Pflegekindern über Ostern nach Mallorca fliegen. Das darf man ja jetzt. Der Vormund verbietet uns das. Darf er das?

Antwort:

Es gibt zwei Gründe, warum das Reiseverbot des Vormunds rechtmäßig ist. Sie dürfen als Pflegeeltern „nur“ Alltagsentscheidungen selbständig treffen. Dazu gehören auch „normale“ Urlaubsreisen. Ein Flug nach Mallorca ist jedoch aktuell in CORONA Zeiten nicht „normal“ und nicht „alltäglich“. Das Ansteckungsrisiko ist hoch, die Kinder werden durch Testung, eventuelle Quarantäne im Hotel auf Mallorca und die vielen Kontrollen bei der Ein- und Ausreise stark belastet, die Gefahr gesundheitlicher Belastungen ist hoch. Daher darf der Vormund diese nicht alltägliche Entscheidung treffen und die Reise verbieten. Nach CORONA sieht die Sache dann ganz anders aus. Daneben stehen Sie als Pflegeeltern in einer besonderen Verpflichtung dem Wohl und Wehe des Kindes gegenüber. Unnötige Gefahren, gesellschaftlich äußerst fragwürdige Aktivitäten und Belastungen durch kritische Diskussionen von Freunden, Nachbarn und Verwandte müssen Sie besonders beachten und vermeiden. In einer Zeit, wo man nur sehr eingeschränkt eigene Verwandte besuchen darf und das Reisen innerhalb der eigenen Landesgrenzen äußerst beschränkt ist, kann man mit den Pflegekindern nicht nach Mallorca fliegen. Das geht irgendwie gar nicht.

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