Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Wir haben drei (behinderte) Pflegekinder. Können wir unsere Familie auch als Einrichtung beim Jugendamt anmelden? Von uns kann sowieso keiner arbeiten. Wegen der Kinder. Wenn wir eine anerkannte Einrichtung wären, könnten wir unser System ganz anders finanzieren.

Antwort:

Die Unterbringung in einer Pflegefamilie und die Unterbringung in einer Einrichtung sind zwei ganz unterschiedliche Hilfeformen. Welche geeignet und notwendig ist, entscheidet das Jugendamt unter Beteiligung aller Bezugspersonen. In der Pflegefamilie sollen Kinder leben, die eine (echte) Familie brauchen. In die Einrichtung werden eher Kinder vermittelt, die für eine ausreichende Betreuung eine breiteres Setting von Bezugspersonen, Therapien oder Auszeiten benötigen. Ein Mittelding ist die Erziehungsstelle. Hier wird das familiäre Leben ergänzt durch typische Einrichtungselemente (Zweitkraft, Supervision, Entlastung). Einen Antrag auf Genehmigung als Einrichtung kann im Grunde jede/jeder stellen. Man benötigt eine Betriebserlaubnis, ausgestellt vom Landesjugendamt und eine Vergütungsvereinbarung mit dem örtlich zuständigen Jugendamt. Als Erziehungsstelle muss man mit einer Träger zusammenarbeiten. Der ist dann Arbeitgeber und dem Jugendamt gegenüber verantwortlich. Die „Umwandlung“ einer großen Pflegefamilie in eine Einrichtung oder Erziehungsstelle ist so selten nicht. Grundsätzlich haben Jugend- oder Sozialämter auch nichts dagegen. Man sollte sich für einen solchen Schritt aber unbedingt ausreichend und fachkundig informieren und frühzeitig das Gespräch mit dem Landesjugendamt, dem eigenen Jugendamt und vor allem einem Fachverband, beispielsweise dem VPK, suchen.

 

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