Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Neulich im Amtsgericht

Das Kind (inzwischen 4 Jahre alt) lebte seit zehn Monaten in der Pflegefamilie. Alles war gut. Alle waren zufrieden. Dann kam das Jugendamt auf die Idee, dass das Kind ja auch adoptiert werden könnte. “Wunderbar” riefen die Pflegeeltern. Da sind wir dabei. Doch Jugendamt und Vormund schüttelten den Kopf. Zu alt. Zu chaotisch. Zu weit weg vom “kindlichen Millieu”. Gleichzeitig wurden “Anbahnungskontakte” mit jungen dynamischen Adoptivbewerbern angeordnet. Jede Woche drei Stunden in Begleitung. Fürs Erste. Die Pflegeeltern beantragten den Verbleib. Das Kind hat sich an uns gebunden, eine Herausnahme wäre eine Kindeswohlgefährdung. Doch der Richter am Familiengericht schüttelte den Kopf. Es drohe ja gar keine unmittelbare Herausnahme. Der Vormund hat zugesichert, nur Anbahnungsumgänge zu wollen. Ansonsten bleibe das Kind in der Pflegefamilie. Für eine Verbleibensanordnung wäre da kein Platz. Der Anwalt der Pflegeeltern intervenierte. Die Herausnahme sei doch nur eine Frage der Zeit. Diese sei doch durch als Ziel ganz klar vom Vormund so formuliert. Doch der Richter ließ sich nicht überzeugen. Eine unmittelbare Herausnahme stehe nicht an. der Antrag auf Verbleib werde abgelehnt. Das Jugendamt und der Vormund waren zufrieden. “Dann erhöhen wir jetzt die Kontakte auf 2x die Woche für 2 Stunden”. Ende der Verhandlung. (Anmerkung: Zwei Wochen später wurde das Kind nach einem “Anbahnungskontakt” auf Anweisung des Vormunds nicht zurückgebracht. Die Pflegeeltern würden nicht mitarbeiten, das Kind werde verunsichert, es sei kindeswohlschädlich, dem Kind nicht endlich eine sichere Perspektive aufzuzeigen. Auch hier lehnte das Familiengericht den Verbleibensantrag ab. Schließlich seien die Pflegeeltern selbst schuld. Sie haben den ganzen Stress schließlich zu verantworten.

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