Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Unser Pflegekind hat eine frühkindliche Bindungsstörung. Dadurch fällt es ihm schwerer als anderen Kindern, Abstand zu halten und die Maske zu tragen. Ich finde, wir sind dadurch einem erhöhten Risiko ausgesetzt und müssen vorrangig geimpft werden. Haben wir darauf einen Anspruch?

 

 

 

Antwort:

Das ist egal. In der Bundesimpfverordnung steht: Einem erhöhten Risiko ausgesetzt und damit vorrangig zu impfen (Prioritätsgruppe 3) sind “Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht von § 3 Absatz 1Nummer 9 erfasst sind, tätig sind”. Dazu gehören auch Personen, die im Rahmen einer Maßnahme nach §§ 27, 33 SGB VIII nicht leibliche Kinder familiär betreuen (Pflegeeltern). Sie haben also sowieso Anspruch auf bevorzugte Impfung. Das wissen nur viele nicht.

 

 

 

hier weiterlesen auf der „Westerholt + Partner“ Website >>