Leibliche Eltern mit minderjährigen Kindern können sich trennen UND streiten. Pflegeeltern dürfen sich (maximal) trennen. Manche Paare brauchen zur Verarbeitung von Frust, Wut und Trauer nach einer Trennung den Streit. Gerne mit Hilfe von Anwälten, gerne mit Hilfe des Gerichts. Manchen hilft dabei schon, wenn der Anwalt zuhört und bestätigt, dass der Andere “gemein” ist. Manche brauchen zusätzlich das gerichtliche Verfahren. In nicht wenigen Fällen ist eine gerichtliche Auseinandersetzung auch zwingend. Schließlich kann man ein Kind nicht durchschneiden, da muss die für das Kind beste Lösung leider gerichtlich gesucht und gefunden werden. Vielfach wird dann ja auch eine gute Lösung mit Hilfe von Jugendamt, Verfahrensbeistand und Gutachten gefunden. Familiengerichtliche Verfahren sind überwiegend streitschlichtend. All diese Möglichkeiten. Streit zu schlichten, Wut zu verarbeiten oder eine gute Lösung für das Kind nach der Trennung zu finden , haben Pflegeeltern nicht. Streiten sich Pflegeeltern und hören nicht auf, sich gegenseitig Vorwürfe zu machen oder fangen sogar an, über Umgang, Vormundschaft oder Auskünfte gerichtlich zu streiten, droht immer auch die Wegnahme des Kindes. Nicht selten “mögen” Jugendämter Streit sich trennender Pflegeeltern gar nicht und “schützen” das Kind vor nicht verarbeiteten Paarkonflikten durch die Herausnahme und Verbringung in ein “neues und breiteres Setting”. Das sollten Pflegeeltern, die sich trennen beachten. Nachdenken, Ausschlafen, sich beraten lassen und ganz ganz vorsichtig sein. trotz Trauer, Wut und Frust. Immer an das (nicht leibliche) Kind denken und das Jugendamt nicht unterschätzen.
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