Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Neulich im Amtsgericht:

 

Das Kind lebte schon seit sieben Jahren, seit der Geburt in der Pflegefamilie. Die Pflegeeltern hatten die Vormundschaft. Die leiblichen Eltern waren beide verstorben. Mit der Großmutter mütterlicherseits fand alle 3-4 Monate Umgang (2 Stunden am Samstagnachmittag) statt. Alles war gut. Dann flatterte Post vom Gericht ins Haus der Pflegefamilie. Die Großmutter beantragte die Vormundschaft. Die Aufregung war groß. Der Anwalt der Pflegeeltern rief die Rechtspflegerin an und fraget, wie ernst sie den Antrag nehme. Naja. sagte diese. es ist immerhin die leibliche Großmutter und es sei schließlich wichtig, dass Kinder ihre Wurzeln kennen. Sie persönlich fände es ganz toll, wenn die Kinder so mehr Kontakt zu ihrer Herkunftsfamilie bekämen. Die Aufregung wurde größer. Die Pflegeeltern schrieben einen langen Brief an das Gericht. Das Jugendamt unterstützte sie. Die Verfahrensbeiständin warnte sehr deutlich davor, der Oma die elterliche Sorge zu geben. Dennoch waren alle aufgeregt. Zumal die Großmutter ihren Antrag noch gar nicht weiter begründet hatte. Dann kam der Tag der Gerichtsverhandlung. Alle waren da. Nur die Großmutter fehlte. Sie kam 20 Minuten zu spät. Gleich die erste Frage der Rechtspflegerin: “Was haben Sie denn vor, wenn Sie die Vormundschaft bekommen”. Darauf die Oma: Dann bekomme ich endlich auch einmal Fotos vom Kind. Ich weiß ja gar nicht, was der alles so macht in seinem Leben”. Danach ging es ganz schnell. Es wurde eine Vereinbarung geschlossen, die Pflegeeltern verpflichteten sich zu regelmäßigen Briefen mit aktuellen Fotos, am Umgang wurde nichts verändert. Die Großmutter war ganz erstaunt über die ganze Aufregung. Dem Kind gehe es doch super in der Pflegefamilie. Ich wollte doch nur mehr Fotos.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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