Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

TBS steht für Textbaustein. Der hier zitierte lautet vollständig: „Er ist gut in der Wohngruppe angekommen. Er fühlt sich dort sehr wohl. Er hat dort schon Freunde gefunden und schläft durch. Hautprobleme sind dort nicht aufgetreten. Nach den ehemaligen Pflegeeltern fragt er kaum“. Dieser TBS wird standardmäßig von Jugendämtern (landauf und landab) verwendet, wenn vom Gericht gefragt wird, wie es dem Kind nach der Inobhutnahme geht. Egal, ob das Kind seit einem, fünf oder zehn Jahren in der Pflegefamilie lebte. Egal, ob die Hilfepläne voll des Lobes waren über die Arbeit der Pflegeeltern. Egal, wie gut es dem Kind ging, wie gut es integriert und wie gut es in der Schule war. Nach der Trennung von den sozialen Eltern („Sie sind eben nur die Pflegeeltern“) zeigen Kinder nie Trennungsreaktionen. Sie vermissen ihre Pflegeeltern nie, finden stets sofort neue Freunde und sind glücklich und zufrieden.  Erstaunlich ist, dass auf die Frage, wie es dann angehe, dass ein Kind nach der Trennung von seinen sozialen Eltern so gar keine (Trennungs-) Reaktionen zeige stets maximal Schulterzucken und die Aussage folgt: „Die Maßnahme wurde beendet. Das haben wir ausführlich im Team besprochen. Das Kind brauch jetzt ein breiteres Setting. Es muss dort in der Wohngruppe erst einmal ankommen, darum kann frühestens in 6-8 Wochen über Umgangskontakte gesprochen werden“. Soviel zum Thema  Respekt und Wertschätzung (sozialer) Elternschaft.

 

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