Kinderpornografie im Umfeld
Frage:
In unserer Hausgemeinschaft lebte ein Mann, der vor vielen Jahren wegen Besitz von kinderpornografischen Bildern verurteilt war. Wir sind mit unseren beiden Pflegekindern sofort ausgezogen und konnten so die Inobhutnahme der Kinder, die das Jugendamt angekündigt hatte, verhindern. Jetzt haben wir uns um ein weiteres Pflegekind bemüht. Das Jugendamt sagt aber, an uns würde man kein Kind mehr vermitteln, da wir mit einem Straftäter zusammengewohnt haben. Dürfen die das?
Antwort:
Die Ablehnung der Vermittlung aus dem dargelegten Grund ist natürlich fachlich Blödsinn. Bei der Vermittlung eines Kindes in eine Pflegefamilie müssen viele Aspekte berücksichtigt werden, da kann man nicht pauschal vorgehen, so wie Ihr Jugendamt das offenbar tut. In diesem Bereich sind die Jugendämter und Pflegedienste aber extrem vorsichtig und sensibel und streichen sehr schnell Pflegefamilien aus dem Vermittlungspool, wenn auch nur irgendetwas in Richtung Vorfälle im Bereich der Sexualdelikte vorliegt. Letztlich kann man gegen die Weigerung der Vermittlung faktisch nichts tun. Es gibt keine rechtliche Möglichkeit, das Jugendamt zur Vermittlung zu zwingen. Man kann nur versuchen, mit dem Jugendamt, vielleicht auch über Dritte, Institutionen oder freie Träger ins Gespräch zu kommen und Vertrauen herzustellen. Man kann auch versuchen, durch andere Jugendämter vermittelt zu werden. Wobei diese sich stets beim „Heimatjugendamt“ informieren. Eine schwierige Situation. Hier sollte man mit Fingerspritzengefühl, offenen Gesprächen und Vertrauensaufbau vorgehen, keinesfalls mit Anzeigen, Beschwerden oder öffentlichkeitswirksamen Aktionen. Davon lassen sich Jugendämter nie beeindrucken.
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