Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

„Die Antragsteller gerieren sich hier als Eltern und vergessen offensichtlich, dass sie lediglich als Pflegeeltern eingesetzt waren. Die Funktion der Pflegeeltern ist mit der Herausnahme des Kindes aus deren Haushalt beendet“.

– Originalzitat aus einem Schreiben des Rechtsanwaltes der leiblichen Eltern. Das 7jährige Kind war im leiblichen Elternhaushalt schwer misshandelt worden und lebte, seitdem es ein Jahr alt war, in der Pflegefamilie. Als der Pflegevater von einer ehemaligen Pflegetochter des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wurde, nahm das Jugendamt das Kind in Obhut. Drei Monate später widerrief die ehemalige Pflegetochter die Beschuldigung. Das Kind kam aber nicht zurück. Die Maßnahme sei beendet, das Kind habe in der Wohngruppe gut angedockt, fühle sich dort wohl und wolle nicht zurück. Auch das Jugendamt sah die Sache so wie der Anwalt: „Das Kind ist raus, die Pflegeeltern würden nicht mehr benötigt. Sie haben gute Arbeit geleistet, man sei ihnen dankbar.“

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