Frage:
Wir haben einen Verbleibensantrag gestellt. Vor Gericht haben wir uns geeinigt. Jetzt sollen wir die Hälfte aller Kosten tragen. Auch die Hälfte der Anwaltskosten der leiblichen Eltern. Ist das korrekt?
Antwort:
Die überwiegende Zahl der Amtsgerichte befreit Pflegeeltern von allen Kosten des Verbleibensverfahrens, außer den eigenen Anwaltskosten. Die meisten Oberlandesgerichte bestätigen das. Schließlich ist es schon schwer genug, Pflegeeltern zu finden. Wer im Falle eines Falles mit hohen Gerichtskosten rechnen muss, kämpft nicht offen und frei für die Kinder. Darum sollen Pflegeeltern in allen familiengerichtlichen Verfahren von den Kosten weitgehend befreit werden. Leider übersehen das viele Amtsrichter und Amtsrichterinnen. Auf die Kostenentscheidung gerichtlicher Beschlüsse ist daher unbedingt zu achten. Diese Regelung gilt nicht, oder nur sehr eingeschränkt im Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht.
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