Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Wir haben nicht die Vormundschaft für unser 15-jähriges Pflegekind. Dürfen wir es trotzdem gegen CORONA impfen lassen?

Antwort:

Sie haben die Alltagssorge. Damit dürfen Sie alle „alltäglichen“ Entscheidung alleine und selbständig treffen. Solange der/die Sorgeberechtigte nichts anderes vorgibt. Nur dann, wenn eine Verbleibensanordnung in der Welt ist, darf Ihnen in die Alltagssorge niemand reinregieren. „Besondere“ Entscheidungen müssen die Sorgeberechtigten (leibliche Eltern oder Vormund) treffen. Die CORONA Impfung von Kindern gehört auf jeden Fall zu den besonderen Entscheidungen. Jedenfalls solange es keine allgemeine und umfassende Empfehlung für die Impfung von Kindern gibt. Aber auch dann, wenn die Impfung von Kindern auch von den Wissenschaftlern und der STIKO (ständige Impfkommission) empfohlen und verlangt wird, empfehle ich die Einholung der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Auch wenn man dann über „besonders“ oder „Alltag“ streiten könnte. Die Impfzentren und Impfärzte werden diese in jedem Fall verlangen.

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