Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

„Sie sind Großeltern und keine Pflegeeltern“. Das sagte die Verfahrensbeiständin zu dem Antrag auf Beteiligung. Das Kind lebte seit 2 Jahren bei den „Großeltern“. Darauf folgte eine längere Belehrung durch das Gericht. Über Leiblichkeit, über Vollzeitpflege nach dem SGB VIII und auch über die Möglichkeit, Pflegeeltern nach dem BGB zu sein ohne dass eine Vollzeitpflege durch das Jugendamt eingerichtet ist. „Auch Großeltern können gleichzeitig Pflegeeltern sein“. Die Verfahrensbeiständin staunte.

Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema!

hier weiterlesen auf der „Westerholt + Partner“ Website >>