Frage:
Die sorgeberechtigten leiblichen Eltern verlangen, dass wir dem (Pflege-) Kind Psychopharmaka geben. Sie haben sich dafür sogar ein Rezept besorgt. Müssen wir das machen?
Antwort:
Über die Vergabe von Psychopharmaka entscheiden die sorgeberechtigten Eltern. Das geht über die allgemeine Handlungsvollmacht der Pflegeeltern für den Alltag hinaus. Grundsätzlich müssen Sie diese Anweisung der Sorgeberechtigten also befolgen. Gleichzeitig greift diese Entscheidung tief und gravierend in Ihren Alltag und Ihre soziale Elternschaft ein. Das können und sollten sie nicht akzeptieren. Ich würde umgehend das Jugendamt bitten zu intervenieren. Führt das zu keiner Änderung der Entscheidung, würde ich auf jeden Fall beim Familiengericht den Entzug der elterlichen Sorge im Gesundheitsbereich und Übertragung dieses Teilbereichs der elterlichen Sorge auf einen Amtspfleger oder möglichst auf Sie selbst beantragen. So geht das nicht. Man kann nicht von außen derart schwerwiegende Entscheidungen durchsetzen. Hier müssen alle beteiligten zusammenarbeiten und gegenseitig Rücksicht nehmen. Geht das nicht, muss eben ein neutraler Amtspfleger entscheiden.
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