Der Staat zahlt den Urlaub auch für Pflegekinder
Unter dem Stichwort „Corona-Auszeit für Familien” bezahlt der Staat den Familienurlaub. Berechtigte Familien bezahlen für ihren Familienurlaub von bis zu einer Woche nicht mehr als ca. 10% der Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
Bedingung: Man hält sich in einer der teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen auf.
Wobei wirklich tolle und gut gelegene Einrichtungen dabei sind. Berechtigt sind Familien mit Kindern, für die Anspruch auf Kindergeld besteht. Auch Pflegekinder gehören dazu.
Außerdem wird verlangt, ein kleineres oder mittleres Einkommen, das unter eine bestimmte Grenze fällt, ODER ein Kind (muss nicht minderjährig sein) der Familie hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50, ODER ein Elternteil hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50 und fährt zusammen mit mindestens einem minderjährigen Kind.
Die Corona-Auszeit ist in Familienferienstätten und weiteren gemeinnützigen Unterkünften in ganz Deutschland möglich. Die Häuser sind extra für Familien eingerichtet und bieten pädagogisch begleitete Aktivitäten an. Wenn die Unterkunft Platz hat, erhält man dort Antragsformular. Familien können den Zuschuss bis zu zweimal in Anspruch nehmen: einmal für einen Aufenthalt im Jahr 2021 und einmal für einen Aufenthalt im Jahr 2022. Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergünstigung. Plätze stehen begrenzt zur Verfügung. Wer zuerst kommt, mahl zuerst.
Für Fragen gibt es eine Hotline: 0800 866 11 59
Weitere Infos finden sie unter:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Alle Einrichtungen für den Corona Erholungsurlaub
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