Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

„Letztendlich ist es doch so: Pflegeeltern zu werden bzw. zu sein, ist ein Job. Man geht ein Arbeitsverhältnis ein. Übernimmt klar bestimmte Aufgaben“

Das schrieb eine Verfahrensbeiständin (Diplom-Pädagogin und lösungsorientierte Sachverständige) in einem Verbleibensverfahren. Schade, dass diese Pädagogin, die die Interessen des Kindes vertreten soll, so ganz und gar und mit Haut und Haaren die Sichtweise des Amts (Jugendamtes) übernommen hat: Pflegeeltern sind unsere Dienstleister. Wir entscheiden, wann sie rausfliegen. Stattdessen wäre zu erwarten gewesen, das sie (wenigstens ein wenig) die Sichtweise des Kindes einnimmt: Das sind meine Eltern. Die habe ich mir ausgesucht, die haben sich um mich gekümmert, die sind für mich da, auf die kann ich mich verlassen. Das ist etwas ganz anderes als ein „Arbeitsverhältnis“ oder ein „Job“. Bleibt zu hoffen, dass das Gericht diese Dame nie wieder als Interessenvertreterin eines Kindes bestellt.

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