Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Ich lebe in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung. Das Jugendamt sagt, wir seien für ein Pflegekind ungeeignet, da Kinder dadurch verunsichert werden können. Stimmt das?

 

Antwort:

 

Das ist natürlich Quatsch. Gleichgeschlechtliche Paare, alleinerziehende Eltern oder auch ältere Personen. Grundsätzlich geeignet sind sie alle. Ob und wer dann zu einem ganz bestimmten Kind passt, muss geprüft werden. Eine Verunsicherung von Kindern grundsätzlich durch gleichgeschlechtliche Paare ist kein Argument und habe ich so auch noch nie gehört. Entscheidend ist der Bedarf des Kindes. Der ist immer auch Bedarf nach einer Familie. Nach Liebe. Sicherheit. Vertrauen. Das sind die Kriterien. Darauf kommt es bei der Frage des Matching (das richtige Zusammenführen) an. Nicht auf Merkmale wir „geschlechtlich“, „behindert“ oder „altersgerecht“. Es gibt Kinder, die sind am Besten aufgehoben in Familien, in denen andere Kinder leben. Andere Kinder sollten besser durch eine alleinerziehende Person betreut werden. Ältere Kinder brauchen vielleicht ältere Eltern. Alles im Einzelfall zu prüfen. Als gleichgeschlechtliches Paar sollten Sie sich bloß nicht von solchen Falschaussagen einzelner Jugendamtsmitarbeiter/innen abschrecken lassen.

 

Mensch ist Mensch und alle sind wir als Menschen grundsätzlich geeignet!

 

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