Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Zitat: „Bloß keine Perspektive“.

Das Kind lebte seit zweieinhalb Jahren in der Bereitschaftspflegefamilie. Als die Pflegeeltern dem Jugendamtes sagten, dass sie sich so an das Kind gewöhnt haben, dauerte es drei Stunden, und das Kind wurde in Obhut genommen. Begründung: „Es wurde ausdrücklich vereinbart, dass es wegen des Charakters einer Bereitschaftspflegestelle unbedingt zu vermeiden ist, den zu betreuenden Kindern in der Zeit der Inobhutnahme eine Perspektive zur weiteren Betreuung innerhalb ihrer Familie aufzuzeigen. Dagegen haben die Bereitschaftspflegeeltern verstoßen, indem sie sich an das Kind gewöhnt haben. Es besteht die Gefahr eines Bindungsaufbaus. Das Kind muss sofort herausgenommen und in eine anderen Inobhutnahmestelle verbracht werden“.

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