Die Beteiligten saßen friedlich zusammen. Immerhin 14 Personen. Jugendamt, Umgangsbegleitung, Sachverständige usw. Das Kind lebte seit sieben Jahren in der Pflegefamilie. Leibliche Eltern und Pflegeeltern konnten sich nicht einigen. Über die Gesundheitssorge, den Umgang und überhaupt, alle meinten die richtige Meinung zu haben. Das Jugendamt schlug dann vor, das Kind in eine Einrichtung zu geben. Von da könne besser mit den Beteiligten gearbeitet werden. Eine gute Idee, fand die Vormünderin, eine berufsmäßig als Vormünderin tätige Rechtsanwältin. Darüber solle man in der Tat nachdenken. Schließlich entschied das Gericht: Es wird ein Gutachten über den zukünftigen Verbleib eingeholt. Dabei solle alles geprüft werden, die Erziehungsfähigkeit der leiblichen Eltern, die Eignung der Pflegeeltern und der Wille des Kindes. Bis dahin solle alles so bleiben wie es ist. Der Anwalt der Pflegeeltern stellte auf Anraten des Gerichts noch schnell einen Verbleibensantrag. Damit auch die Frage der Bindungen zu den Pflegeeltern gutachterlich geprüft werden könne. Drei Tage später dann der entsetzte Anruf der Pflegeeltern: Die Vormünderin hat das Kind in Begleitung von zwei Polizeibeamten abgeholt. Sofortige Beschwerde und Eilantrag auf Verbleib. Die Herausnahme gegen den Willen der Pflegeeltern sei ohne Herausgabebeschluss unzulässig. Das Kind müsse während der Begutachtung im Haushalt der sozialen Eltern verbleiben. Es sei vor Gericht etwas anderes vereinbart worden. Die Vormünderin konterte: Durch den Verbleibensantrag haben die Pflegeeltern signalisiert, dass sie das Kind nicht loslassen können. Die weitere Bindung müsse daher vermieden werden. Außerdem bestehe durch den Verbleibensantrag die Gefahr, dass sie als Vormünderin die elterliche Sorge verliere. Das sei nicht im Interesse des Kindes. Die Herausnahme sei freiwillig erfolgt, die Polizeibeamten seien nur zur Beobachtung anwesend gewesen. Das Gericht fand die Herausnahme in Ordnung. Das sei schließlich das gute Recht einer Vormünderin. In der Einrichtung könne man zudem besser dafür sorgen, dass das Kind sich von den sozialen Eltern löse und beginne, sich an die leiblichen Eltern zu gewöhnen. Die Anwesenheit von zwei Polizeibeamten bei der Herausnahme sei „in Ordnung“ gewesen, schließlich habe sich diese rein passiv verhalten. Außerdem sei das Kind in der Einrichtung gut angekommen, es habe sogar schon zusammen mit den anderen Kindern zu Mittag gegessen..
Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema!
Neueste Kommentare