Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Das Jugendamt hat uns gesagt, man dürfe für ein verwandtes Pflegekind, es geht um unseren Enkel, nicht die Vormundschaft übernehmen. Stimmt das?

Antwort:

Nein. Der Gesetzgeber verlangt lediglich die persönliche Eignung und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Behörden. Das verwandtschaftliche Verhältnis zum Kind steht dem nicht entgegen. Im Gegenteil. Viele Gerichte halten Großeltern, Geschwister oder Tanten und Onkel oft sogar für besonders geeignet die Vormundschaft auszuüben. Viele Jugendämter wollen nicht, dass „ihre“ Pflegeeltern die Vormundschaft übernehmen. Dadurch verschiebt sich das „Machtgefüge“ zu Gunsten der Pflegeeltern. Davon sollte man sich nicht abschrecken lassen. Die Fachleute sind sich einig, dass es für ein Kind immer am Besten ist, wenn die faktischen Bezugseltern auch umfassend rechtlich befugt sind, für das Kind zu entscheiden. Alles andere irritiert und verunsichert nur.

 

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