Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Der leibliche Vater wollte mehr Umgang. Alle 6 Wochen für 1 Stunde in Begleitung sei zu wenig. Er wolle seinen Sohn jedes 2. Wochenende von Freitag bis Sonntag und in der Hälfte der Ferien bei sich haben. Die Pflegeeltern waren dagegen. Der siebenjährige Simon lebte bereits seit 6,5 Jahren dort, hatte schlimme Vernachlässigung bei den leiblichen Eltern erlebt und reagiere verängstigt auf die Umgänge. Der Anwalt des leiblichen Vaters winkte ab. Es sei schon ungewöhnlich, dass Pflegeeltern sich anwaltlich vertreten ließen. Das habe er noch nie erlebt. Das halte er auch für unangemessen. Schließlich seien Pflegeeltern keine echten Eltern. Nehmen sie sich einen Anwalt, zeigen sie dadurch, dass sie ihre Rolle als Dienstleister für das Jugendamt nicht anerkennen und eigene Interessen verfolgen würden. Der Umgang müsse ausgeweitet werden. Wie bei jedem normalen Kind. Jedes Kind verbringe nach der Trennung der Eltern die Wochenenden abwechselnd bei Mutter und Vater. Das Jugendamt meldet sich: Der Junge sei in der Herkunftsfamilie traumatisiert worden, er arbeitet jetzt noch an einer Verarbeitung. Er reagiere nach den Umgängen auffällig, eine Veränderung des Umgangs komme nicht in Betracht. Der Vater wurde laut. Das sei sein Sohn. Er habe ein Recht auf seinen Sohn. Der Junge sei nicht traumatisiert. Damals sei die Mutter übergefordert gewesen, weil sie keine Hilfe vom Jugendamt bekommen habe. Er glaube das nicht, was die Pflegeeltern sagen. Die wollen seinen Sohn nicht mehr hergeben, weil sie dann kein Geld mehr vom Jugendamt bekommen würden. Glücklicherweise machte der Richter dem Spuk ein Ende. Das Kind lebe nunmehr fast sein gesamtes Leben in der Pflegefamilie. Da gehöre er hin, da wird er dauerhaft bleiben. Er müsse seine schlimmen Erfahrungen aus der Vergangenheit aufarbeiten. Dazu braucht er Ruhe. Wenn der Vater das nicht anerkennen könne, sei mehr Umgang nicht zu verantworten. Dadurch würde das Kind verunsichert und daran gehindert, sich seinen seelischen Aufgaben zu stellen. Antrag abgelehnt.

 

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