Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Zitat: Bindungsaufbau verboten

Das Kind war 2,5 Jahre in der Inobhutnahmestelle. Als es dann doch herausgeholt und in eine Dauerpflegefamilie überführt werden sollte, stellten die Pflegeeltern der Inobhutnahmestelle einen Verbleibensantrag. Am nächsten Tag kündigte das Jugendamt den Vertrag über die Inobhutnahmestelle. Begründung: „Es wurde im Vertrag vereinbart, dass es unbedingt zu vermeiden ist, den zu betreuenden Kindern in der Zeit der Inobhutnahme eine Perspektive zur weiteren Betreuung innerhalb ihrer Familie aufzuzeigen. Dabei bin ich mir sehr wohl bewusst, dass durch den erheblichen Zeitraum der Inobhutnahme, welcher durch verschiedene Einflüsse immer wieder verlängert werden musste, Bindungen zu den Kindern entstanden sind, die Ihnen die Akzeptanz zur Rückkehr der Kinder zu den Personensorgeberechtigten ggf. erschweren, dennoch ist und bleibt es Ziel der Kinder- und Jugendhilfe, das natürliche Recht und die zuvörderst obliegende Pflicht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu fördern.“

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